AGBs
1. Anmeldung / Bezahlung
Für den Besuch der Veranstaltungen ist eine schriftliche oder telefonische Anmeldung mit Angabe der Bankverbindung und Ermächtigung zur Abbuchung erforderlich. Die Anmeldung ist in jedem Fall verbindlich. Aus organisatorischen Gründen ist die Teilnehmerzahl einzelner Veranstaltungen teilweise begrenzt. Die Zulassung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der gültigen Anmeldungen. Das Teilnahmeentgelt wird vier Wochen vor Seminarbeginn zur Zahlung fällig. Bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren wird der Teilnehmerin/Kontoinhaberin, dem Teilnehmer/Kontoinhaber die Fälligkeit (der Abbuchungstag) per Vorabinformation (Pre-Notification) spätestens zwei Kalendertage vor Fälligkeitstermin schriftlich mitgeteilt. Bei Widerspruch oder Rückgabe der SEPA-Lastschrift gehen Bankspesen zu Lasten des Teilnehmers. Gerät der Teilnehmer mit seiner Zahlung in Verzug, ist die Schwabenakademie berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Weiterhin ist die Schwabenakademie im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt ab der zweiten Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von jeweils Euro 5,– zu erheben. Der Nachweis eines höheren Schadens durch die Schwabenakademie bleibt vorbehalten. Kreditkartenzahlungen sind nicht möglich.
2. Rücktritt vom Vertrag
Die Schwabenakademie kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Teilnehmermindestzahl nicht erreicht ist oder bei Ausfall der verpflichteten Dozenten. Angemeldete Teilnehmer werden davon rechtzeitig in Kenntnis gesetzt. Ist ein Teilnehmer aus persönlichen Gründen verhindert, so ist eine Stornierung der Anmeldung in schriftlicher Form bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn gebührenfrei. Spätere Abmeldungen sind nur in schriftlich begründeten Härtefällen möglich. Bei gleichzeitiger Vorlage entsprechender Belege (ärztliches Attest, Arbeitgeberbescheinigung etc.) wird dann lediglich eine Verwaltungsgebühr von € 25,– erhoben. Bei Rücktritt - weniger als zwei Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn – werden 85 % der Gesamtkosten in Rechnung gestellt. Nach diesem Zeitpunkt wird der Gesamtbetrag in Rechnung gestellt, falls der gebuchte Platz nicht anderweitig vergeben werden kann. Wird die vorgesehene Teilnehmerzahl einer Veranstaltung unterschritten, kann gegebenenfalls nach vorheriger Information der Angemeldeten ein Kleingruppenzuschlag erhoben werden, um die Durchführung der Veranstaltung zu gewährleisten. In diesem Falle steht den Teilnehmern jedoch ein Sonderrücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb von sieben Tagen nach Mitteilung durch die Schwabenakademie zu. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
3. Haftung
Die Schwabenakademie haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen und vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen. In diesem Falle ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit die Schwabenakademie, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. Die Schwabenakademie haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Die Schwabenakademie haftet jedoch nur, soweit diese Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche. Soweit die Haftung der Schwabenakademie ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter der Erfüllungsgehilfen.
4. Leistungsumfang / Schriftform
Der Umfang der Leistungen der Schwabenakademie ergibt sich aus den Veranstaltungsbeschreibungen des halbjährlich erscheinenden Programms. Materialkosten sind nicht im Preis enthalten. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Der Dozent ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform.